Meine Angebote

Schamanische Energiearbeit

  • Chakrenreinigung

  • Aurareinigung

  • Heilung des inneren Kindes/Frau/Mann (3 Sitzungen)

  • Lösen von Flüchen/Besetzungen/Implantaten

  • Aufarbeitung der 9 Schwangerschaftsmonate

  • Traumatalöschung

  • Beckenschiefstände, Beinlängenbegradigung

  • Arbeiten mit Heilfolien und Energiebildern

  • Verlorengegangene Seelenanteile zurückholen

  • Kristallchirugie

  • Geistige Aufrichtung

  • Gespräche mit der Seele/Information von der Seele  

  • Trommelmassage - Lösung von Blockaden 

  • Motherdrum-Healing
  • Ahnenheilung
  • Befreiung von Anhaftungen, dunkel Wesen, Energiesauger
  • Informationen vom Kraftier und Helfertier
  • Energieübertragung/Vitalisierung durch Reiki (Marayana Sayi)
  • Seelenverträge löschen
  • Verträge aus dem satanischen Feld lösen
  • Spirituelle Sterbebegleitung
  • Channeling
  • Heilung mit Sternencodes - 144.000
  • Akasha Chronk

Die energetischen Heilweisen, mit denen ich arbeite, 

 

werden individuell an den Menschen angepasst.

.

Kein Mensch ist gleich, es gibt kein Schema. Jede Seele braucht etwas anderes.


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine seelenschamanische Arbeit eine Behandlung eines Arztes nicht ersetzt. 

 

Ich stelle keine Diagnosen und ersetze keine ärztliche oder psychologische Behandlung.

 

Als geistige Begleiterin erfülle ich meine Aufgabe ausschließlich mit der

Kraft des intelligenten Geistes.

 

Die geistige Begleitung ist keine Behandlung im ärztlichen oder psychologischen/psychotherapeutischen Sinne, sonder ein rein spiritueller Vorgang.

 

Jeder Klient übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich,

seinen Körper und seine Entscheidungen.

 

Juristische Grundlage:

Das Amtsgericht Meldorf (Urteil 18.5.2010 A.z. 29 DS 315 Js 27580/09 ) hat in Anlehnung an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Bundesverfassungsgericht a.a.O.und Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3.6.2004 - A.z. 2 BvR 1802/02, NJW 2004, 5.2890 f. unlängst entschieden, dass alleine das spirituelle, rituelle und geistige Heilen keine Ausübung der Heilkunde i.S. des Heilpraktikergesetzes darstellt und somit daher auch keine Strafbarkeit wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde vorliegt.

 

Am 2.3.2004 entschied das Bundesverfassungsgericht ( AZ: 1 BvR 784/03): wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, braucht keine Heilpraktikererlaubnis.

 

Vom Verfassungsgericht sind folgende Handlungen ohne medizinische Ausbildung und ohne Heilpraktikerausbildung erlaubt:

dazu gehören, Beten, rituelle Handlungen und alles, was sich vom gewohnten Bild einer medizinischen Behandlung entfernt und nur noch auf spirituelle Wirkung angelegt ist.

Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Psychologen oder Heilpraktiker.

 

 

 


Ich liebe mein Leben und meine keltischen Wurzeln

Gerne reise ich nach Irland und Südengland an wunderschöne Kraftplätze, dort fühle ich mich zuhause.

Schottland, Island, Norwegen.....stehen noch auf meiner Reiseliste....